Testamentsvollstreckung – ab mehr als einem Erbe immer sinnvoll

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Testamentssvollstreckung

Als neutrale Instanz sorgen wir dafür, dass Ihr letzter Wille zuverlässig und in Ihrem Sinne umgesetzt wird. Auf Wunsch übernehmen wir die vollständige oder teilweise Testamentsvollstreckung – mit klaren Abläufen, transparenter Dokumentation und dem übergeordneten Ziel, familiäre Konflikte zu vermeiden. Besonders wenn mehrere Erben beteiligt sind, schafft die Testamentsvollstreckung Ordnung: Sie bündelt Verantwortung, reduziert Reibungspunkte und führt die Erbengemeinschaft strukturiert zur Einigung.

Was ein Testamentsvollstrecker konkret leistet

Nach Eintritt des Erbfalls sichert der Testamentsvollstrecker den Nachlass, erstellt ein vollständiges Verzeichnis über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und organisiert die Bewertung wesentlicher Positionen wie Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Wertpapierdepots. Anschließend kümmert er sich um den Zahlungsverkehr, begleicht Nachlassverbindlichkeiten, koordiniert die Steuer- und Behördenkommunikation und sorgt dafür, dass Vermächtnisse und Auflagen vertrags- und testamentstreu erfüllt werden. Auf dieser Basis erarbeitet er einen Auseinandersetzungsplan, der die Verteilung des Nachlasses an die Erben nachvollziehbar regelt. Während des gesamten Prozesses berichtet der Testamentsvollstrecker regelmäßig und rechnet transparent ab – so wissen alle Beteiligten jederzeit, wo der Nachlass steht.

Für wen sich die Anordnung besonders lohnt

Sinnvoll ist eine Testamentsvollstreckung immer dann, wenn mehrere Erben zusammenfinden müssen oder komplexe Vermögen zu strukturieren sind – etwa bei Immobilienportfolios, Unternehmensanteilen oder internationalem Vermögen. Auch in Patchwork-Konstellationen, bei minderjährigen Erben, bei Vor- und Nacherbschaften oder wenn bereits zu Lebzeiten Spannungen sichtbar sind, schafft die Anordnung eines Testamentsvollstreckers Ruhe und Verlässlichkeit. Kurz: Wo unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen, sorgt die neutrale Umsetzung des letzten Willens für Klarheit – und verhindert, dass Trauerzeit zur Konfliktzeit wird.

Ablauf – einfach, nachvollziehbar, dokumentiert

Zunächst erfolgt die Legitimation des Testamentsvollstreckers (durch Testament und Eröffnungsniederschrift). Es folgt die Sicherungs- und Bestandsaufnahmephase mit Inventar, Bewertung und ersten organisatorischen Schritten. In der Umsetzungsphase werden Schulden und laufende Kosten aus dem Nachlass bedient, notwendige Verträge fortgeführt oder beendet sowie Vermächtnisse erfüllt. Auf dieser Grundlage erstellt der Testamentsvollstrecker den Auseinandersetzungsplan, führt die Verteilung an die Erben durch und legt abschließend Rechnung. Damit endet das Amt – geordnet, prüfbar und im Sinne des Erblassers.

Kosten – fair geregelt und aus dem Nachlass getragen

Gesetzlich gibt es keine festen Tarife; maßgeblich ist die angemessene Vergütung. Wir arbeiten mit einer klaren, am Bruttonachlasswert orientierten Staffel, die Transparenz schafft und den Aufwand realistisch abbildet. Die Vergütung wird in der Regel aus dem Nachlass getragen. Im Einzelfall (z. B. besondere Komplexität, internationale Bezüge, Dauervollstreckung) können abweichende Vereinbarungen sinnvoll sein; Auslagen werden separat behandelt.

Bruttonachlasswert Vergütung in % Vergütung (EUR)
350.000,00 € 5,00 % 17.500,00 €
700.000,00 € 4,00 % 28.000,00 €
3.500.000,00 € 3,00 % 105.000,00 €
7.000.000,00 € 2,00 % 140.000,00 €
35.000.000,00 € 1,50 % 525.000,00 €
70.000.000,00 € 1,25 % 875.000,00 €
350.000.000,00 € 1,00 % 3.500.000,00 €
700.000.000,00 € 0,75 % 5.250.000,00 €

Warum wir die richtige Wahl sind

Wir arbeiten unabhängig, produktneutral und mit hoher fachlicher Tiefe an der Schnittstelle von Vermögen, Familie und Recht. Unser Fokus liegt auf Transparenz, Tempo und Deeskalation: Wir halten alle Beteiligten informiert, treffen Entscheidungen nachvollziehbar und moderieren die Erbengemeinschaft mit dem Ziel, Streit zu vermeiden und den Vermögensübergang reibungslos zu gestalten. Ob vollständige oder teilweise Testamentsvollstreckung – wir richten uns nach Ihrem Bedarf.

Ihr nächster Schritt:

Wenn Sie die Testamentsvollstreckung anordnen oder die Übernahme konkret übertragen möchten, besprechen wir Umfang, Vergütung und Ablauf in einem strukturierten Erstgespräch. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille nicht nur respektiert, sondern präzise umgesetzt wird.

 Eine Testamentsvollstreckung ist ein kluger, vorausschauender Schritt – für den Familienfrieden, für die eigene Würde und für ein geordnetes Vermächtnis.

Jil-Arne Chluba
Jil-Arne Chluba
Senior-Partner bei Square Capital Consulting und Leiter des Partnerbüros in Stuttgart. Mit seiner Expertise in Finanzplanung und nachhaltigen Strategien entwickelt er maßgeschneiderte Lösungen für langfristige finanzielle Sicherheit.